Abgabe mit Schutzvertrag

Nach einer positiven Vorkontrolle wird unser Schützling an Sie übergeben. Dabei wird ein Schutzvertrag abgeschlossen und eine Schutzgebühr entrichtet. Die Schutzgebühr deckt einen Teil der entstehenden Kosten bei der Versorgung der Tiere. Der Schutzvertrag dient zum Schutz des Tieres und regelt die wesentlichen Punkte zur artgerechten Tierhaltung.

Inhalt des Schutzvertrages

In dem Vertrag finden sich neben den Angaben zum Tier auch eine Beschreibung der Haltungsbedingungen. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken oder gar zu töten.

Hunde dürfen nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, vom Tierschutz hinsichtlich der Tierhaltung kontrolliert zu werden.