Unser Tiervermittlungskonzept von Mensch-und-Tier-Zuliebe setzt unter anderem auch auf die Zusammenarbeit mit Pflegestellen. Erfreulicherweise steigt die Zahl der Menschen stetig, die einen Hund bis zu seiner Vermittlung in Pflege nehmen möchten.
Kriterien für eine Pflegestelle
Über die Kriterien, die eine mögliche Pflegestelle erfüllen soll, haben wir sehr lange nachgedacht. Grundsätzlich sollte ein Pflegeplatz den gleichen Anforderungen entsprechen, die wir auch an einen Endplatz stellen. Wir haben uns dabei jedoch bewusst gegen eine Liste von Kriterien entschieden, die wir bei den Pflegestellenbewerbern voraussetzen. Unserer Erfahrung nach gehen solche Listen an den Bedürfnissen von Mensch und Tier vorbei und zeigen in der Praxis, daß sie keine Gewähr für die tatsächliche Eignung einer Pflegestelle geben können.
Für uns ist es vor allem wichtig, dass ein Pflegetier vollständig in das Familienleben integriert wird, jedoch auch immer die Möglichkeit hat, sich zurückzuziehen, da gerade das Ruhebedürfnis vieler unserer Hunde sehr groß sein kann. Ein Pflegehund sollte darüber hinaus nicht allzu lang allein zu Hause bleiben müssen. In der Anfangszeit sollte sogar ganztags jemand anwesend sein, da viele Hunde nicht stubenrein sind, unter Trennungsängsten leiden könnten und in ihrer Angst vor Alleinsein manchmal auch Gegenstände zerstören.
Die Pflegestellen sollten sich im Klaren darüber sein, dass ein Hund in ihren Haushalt einziehen wird, der ein Leben in Haus und Familie vermutlich noch nicht kennt. Es können besonders am Anfang immer wieder Situationen entstehen, die viel Nerven, Zeit, Verständnis und Geduld abverlangen. Nervöse, gestresste Menschen oder Personen mit einem sehr hohen Hygiene- und Ordnungsbedürfnis werden mit einem Pflegehund aus einem polnischen Tierheim wahrscheinlich Probleme bekommen. Da wir in Deutschland kein eigenes Tierheim besitzen, das die Hunde wieder aufnimmt, die von Pflegestellen an uns zurückgegeben werden, ist es für uns besonders wichtig, nur mit solchen Pflegestellen zusammenzuarbeiten, die dieser Aufgabe auch tatsächlich gewachsen sind. Nur wenn alle Personen, die in dem betreffenden Haushalt leben, voll und ganz hinter dieser Aufgabe stehen und bereit sind, mit ihrem Pflegehund auch schwierige Zeiten durchzustehen, kommen sie für uns als Pflegestelle in Frage. Wer in diesem Punkt unsicher ist, sollte sein Angebot noch einmal überdenken und eventuell davon Abstand nehmen.
Hundeerfahrung erwünscht – aber nicht zwingend notwendig
Es ist natürlich von Vorteil, wenn eine Pflegestelle bereits über Hundeerfahrung verfügt. Wichtiger sind jedoch vor allem eine realistische Einschätzung der zukünftigen Aufgabe, die Bereitschaft, sich über die Bedürfnisse dieser Tiere und den richtigen Umgang mit ihnen zu informieren, und die Offenheit, Ratschläge und Hinweise von erfahrenen Personen zu suchen, anzunehmen und auch umzusetzen.
Vor der Übernahme eines Pflegehundes muss mit dem Verein ein Pflegevertrag geschlossen werden. Dies wird durch ein Vorstandsmitglied oder seine Vertretung veranlasst, die den Vertrag im Namen von „Mensch und Tier Zuliebe e.V.“ gegenzeichnet und auf dem Postweg an den Verein (Geschäftsstelle) schickt.
Die Pflegestelle verpflichtet sich, das Tier ggf. zur Hundesteuer anzumelden – bitte mit der Kommune klären, ab wann das erforderlich ist. Die Kosten hierfür werden vom Verein „Mensch und Tier Zuliebe e.V.“ gegen Vorlage der Quittung erstattet. Tierarztbesuche sollen grundsätzlich in Absprache mit einem Mitglied des Vereins „Mensch und Tier Zuliebe e.V.“ erfolgen, es sei denn, es handelt sich um einen akuten Notfall. Futterkosten werden auf Wunsch vom Verein übernommen (bitte Quittungen aufbewahren).
Mithilfe bei der Vermittlung
Bei der Suche nach einem Endplatz für den Hund sind wir auf die Mithilfe der Pflegestellen angewiesen. Es sind Aushänge, Zeitungsanzeigen, Internetaufrufe, etc. möglich. Eine eventuelle Kostenübernahme von Anzeigen jeder Art durch den Verein sollte natürlich im Vorfeld mit dem Vereinsvorstand abgesprochen werden. Vor der endgültigen Vermittlung eines Hundes muss grundsätzlich eine Vorkontrolle der in Frage kommenden Endstelle stattfinden. Diese Vorkontrolle sollte normalerweise von der Pflegestelle und einem Vereinsmitglied oder einem beauftragten Vertreter des Vereins durchgeführt werden.
Im Anschluss daran wird der ausgefüllte Vorkontrollbogen an den Verein geschickt. Dieser entscheidet dann über die Vermittlung. Natürlich werden wir uns dabei in der Regel nach der Empfehlung der Pflegestelle richten, wenn es um die Vermittlungsentscheidung geht. Wenn Abweichungen von diesem Vermittlungsablauf notwendig werden – z. B. wenn der Hund zur Vorkontrolle mitgenommen und bei positivem Verlauf gleich dort gelassen werden soll – muss dies zuvor mit dem Vorstand abgesprochen werden.